Digitale Barrierefreiheitserklärung der Gemeinde Gauting

Die Gemeinde Gauting ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit § 9 Absatz 1 der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gauting.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in Verbindung mit § 9 Abs. 1 BayDiV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich der Anforderungen der BayDiV angepasst.

Im aktuellen Stand erfüllen wir viele Elemente der Barrierefreiheit.
Neben dem strukturellen und inhaltlichen Aufbau – siehe hier auch die Erklärung des Strukturaufbaus - wurde ebenso auf die technische Barrierefreiheit geachtet. Zusammen mit unserem Internetdienstleister, bgm websolutions GmbH & Co. KG, konnten wir unsere Webseite nach den heutigen Standards technisch umsetzen

Beispiele hierfür sind

  • Bereich: WAHRNEHMBARKEIT
    Bsp.: die Schriftgröße kann skaliert werden, Bilder sind in Texten erklärt, auf Kontraste und rot-grün-Schwächen wurde graphisch geachtet
    Vorlese-Tool (Readspeaker) wird standardisiert angeboten, verschiedene, unterstützende Screenreader können die Webseiten vorlesen (maximale Kompatibilität mit verschiedenen Browsern und Hilfsmitteln)
     
  • Bereich: BEDIENBARKEIT
    Bsp.: die Website kann auch ohne Maus, mit Tastaturkürzeln bedient werden
    > hier einige Tastenkombinationen
    das Design hat keine Elemente, die Anfälle verursachen können
     
  • Bereich: VERSTÄNDLICHKEIT
    Bsp.: es wurde auf eine verständliche Sprache geachtet, auf Abkürzungen verzichtet, der Aufbau ist intuitiv und selbsterklärend, Eingabehilfestellung wurden bereitgestellt
    Das Inklusionsangebot wird zusätzlich zielgruppenspezifisch auch in "Leichter Sprache"
    zur Verfügung gestellt (zum Inklusions-Angebot in leichter Sprache)
     
  • Bereich: ROBUSTHEIT
    technisch bietet die Seite einen maximale Kompatibilität zu den unterschiedlichen gängigen
    Browsern und technischen Hilfsmitteln

 

Nicht barrierefreie Inhalt
 

Manche Dinge können wir nach aktuellem Stand noch nicht anbieten:

  • Einzelne PDF-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei (z. B. fehlende Tags oder Alternativtexte).
  • Einige Bilder und Grafiken verfügen noch nicht über vollständige Alternativtexte.
  • Unsere Seiten sind nur im Bereich Inklusion zusätzlich in Leichter Sprache angeboten
  • Wir können aktuell leider kein Angebot für unsere Seiten und Videos mit Gebärdensprache anbieten
     
  • Auf www.Gauting.de und zugehörigen Subdomains sind vereinzelt Anwendungen eingebunden, mit denen gemeindliche Dienstleistungen auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren. Wir arbeiten hier stetig an Verbesserungen und bieten Ihnen stets eine Alternative, um die jeweilige Dienstleistung auf nichtelektronischem Wege in Anspruch nehmen zu können.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. November 2025 aktualisiert.
Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte regelmäßig und ist einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterworfen.

Barrierearmut erreichen wir mit dem Einsatz der Software digi access auf unseren Seiten. So können etwa Schriftgröße, Blaufilter, Kontrast und Nachtmodus oder das Vorlesen per Klick erzielt werden.


 

Feedback und Kontaktangaben

 

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns gerne mitteilen unter:

Gemeinde Gauting
Stabsstelle eGovernment
Bahnhofstraße 7 | D - 82131 Gauting
fon +49 (89) 89337-184

post.egov@gauting.de

 

 

 

Durchsetzungsverfahren


Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie hier die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html